Arbeitsrecht für Unternehmen

Wir betreuen unsere Mandanten in konkreten Einzelfällen auf dem gesamten Gebiet des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.

Neben der Konfliktbewältigung in bereits anhängigen Fällen durch Übernahme der Prozessführung ist unser Ziel die Konfliktvermeidung bzw. die Mitwirkung an der außergerichtlichen Lösung von entstandenen Problemen, um bei unsicherer Erfolgsaussicht lange Gerichtsverfahren zu vermeiden.

 

Wir stehen unseren Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:

 

  • arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung für Mitarbeiter und Führungskräfte
  • Auslegung von Tarifverträgen; Beratung bei Eingruppierungsfragen
  • rechtlich abgesicherte Formulierung von Zeugnissen und Abmahnungen
  • rechtlich abgesicherte Formulierung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
  • Arbeitszeitmodelle, Flexibilisierung, Beratung unter Berücksichtigung tarifrechtlicher Vorgaben
  • Altersteilzeit und Vorruhestand, Gestaltungsfragen
  • Unternehmensmitbestimmung
  • Outplacement: arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Analyse und Erarbeitung von Vorschlägen
  • Gehaltsfindung u.ä. unter Berücksichtigung tarifrechtlicher Vorgaben
  • Umsetzung von leistungs- und erfolgsorientierter Vergütung im Betrieb

Wenn es im Umgang mit dem Betriebspartner oder der Gewerkschaft Handlungsbedarf gibt unterstützen wir u. a. durch:

  • Teilnahme an Betriebsversammlungen und Betriebsratssitzungen
  • Begleitung von Wahlen zum Betriebsrat bzw. zur Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
  • Bewertung von gewerkschaftlichen Schulungsangeboten für Betriebsräte
  • Überprüfung aller betriebsverfassungsrechtlicher Vorgänge
  • Klärung von Fragen der Unternehmensmitbestimmung

Bei Betriebsänderungen und Unternehmensumwandlungen sind wir ebenfalls für unsere Mandanten da:

 

  • Fusionen: Lösung von arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Problemstellungen
  • Führung von Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan

Und natürlich:

 

  • Erledigung des Schriftwechsels mit Behörden, wie z.B. Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Gewerbeaufsichtsamt usw.